Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Navigation und über die Inhalte dieser Internetseite in Deutscher Gebärdensprache
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Emmendingen ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- www.emmendingen.de
- tourismus.emmendingen.de
- karriere.emmendingen.de
- www.feuerwehr.emmendingen.de
- www.emmendinger-stadtrundgang.de
- www.abwasser-emmendingen.de
- www.energiehaus.info
- www.staedtepartnerschaften-emmendingen.de
- https://formulare.virtuelles-rathaus.de
- https://ingradaweb.info/emmendingen/buergergis
- stadtarchiv.emmendingen.de
- klima.emmendingen.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit §10 Absatz 1 des Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (L-BGG) vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem §10 Absatz 1 Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (L-BGG)
a. Terminvereinbarungstool Bürgeramt
Das extern eingebundene Tool kann nicht zuverlässig mit Screenreadern bedient werden. Die Kontraste von Texten und Grafiken sind nicht konform ausgestaltet. Zudem ist das Design nicht responsiv.
b. Fehlende Nutzbarkeit ohne Maus / Fokus-Probleme
Die Internetseite konnte bis 2020 ohne Maus nicht genutzt werden. Dieses Problem wurde durch ein Update behoben. Sollten Sie trotzdem weiterhin mit der Bedienung durch Maus und Tastatur Probleme haben, bitten wir Sie, sich über unser Feedback-Formular zu melden.
c. Erschwerte Bedienbarkeit mit Screenreadern o.ä. Software
Aufgrund der derzeitigen technischen Gegebenheiten der Website kann es in einzelnen Bereichen zu Komforteinschränkungen für Screenreader-Nutzer*innen kommen. Ein großer Teil dieser Einschränkungen wurde durch ein Update 2020 behoben. Sollten Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, bitten wir Sie, sich über unser Feedback-Formular zu melden.
d. PDF-Dokumente
Die Mehrzahl der auf den Webseiten zur Verfügung gestellten älteren PDF-Dokumente sind nicht komplett barrierefrei. Die Stadt Emmendingen ist bemüht, die dementsprechenden Informationen auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie, falls Sie die Informationen benötigen, unser Feedback-Formular.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.01.2022 überprüft.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit basieren auf einer Überprüfung der Website durch einen von Dritten vorgenommenen entwicklungsbegleitenden BITV-Test (unveröffentlicht) und damit einhergehenden Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben Beschreibung der Rückmelde-Funktion ("Barriere melden")
Beschreibung der Rückmelde-Funktion („Barriere melden“)
Über die Rückmelde-Funktion können Sie uns Rückmeldungen, Anregungen und Kritik zur Barrierefreiheit unserer Webseiten zukommen lassen. Sie können über die Rückmelde-Funktion Mängel bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Link zur Rückmelde-Funktion
Hier erreichen Sie die Rückmelde-Funktion ("Barriere melden").
Stelle der Stadt Emmendingen, die die Meldungen über die Rückmelde-Funktion bearbeitet
Stadt Emmendingen
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle
Landvogtei 10
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 452-1040
homepage(@)emmendingen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Emmendingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Emmendingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Telefonnummer: 0711 279-3366
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Emmendingen können Sie wie folgt erreichen:
Bruno Stratz
Behindertenbeauftragter für den Landkreis Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
behindertenbeauftragter(@)landkreis-emmendingen.de
Telefonnummer: 07641 451-3075
https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/jugendamt/beratung-hilfe/behindertenbeauftragter/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Ergänzende Informationen
Stand der nachfolgenden Informationen: 20.09.2020.
Die Stadt Emmendingen ist stetig bemüht, ihre digitalen Angebote möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Verschiedene Stellen im Rathaus arbeiten zusammen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Für Rückmeldungen von Nutzer_innen mit Behinderungen und Nutzer_innen von assistiven Technologien wie z.B. Screenreadern zur Zugänglichkeit unserer Webseite sind wir dankbar und freuen uns über einen Austausch.